
Bei ihrer feierlichen Amtseinführung betonte die neue Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts, Dr. Edith Mente, die Bedeutung effektiven Rechtsschutzes für den sozialen Frieden. Ihr Vorgänger Günther Kolbe appellierte in seiner Abschiedsrede an eine stärkere Verankerung des Sozialrechts in der juristischen Ausbildung.
Bei einer feierlichen Zeremonie in der Münchner Residenz ist am Montag die neue Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts, Dr. Edith Mente, offiziell in ihr Amt eingeführt worden. Zugleich wurde ihr Vorgänger Günther Kolbe verabschiedet, der das Gericht über viele Jahre maßgeblich geprägt hatte.
In ihrer Antrittsrede unterstrich Dr. Mente die grundlegende Bedeutung des effektiven Rechtsschutzes für die gesellschaftliche Stabilität. Der soziale Frieden könne nur gewahrt werden, wenn die Justiz den Bürgerinnen und Bürgern einen verlässlichen Zugang zum Recht gewähre. Dies sei insbesondere im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit von entscheidender Bedeutung. Die neue Präsidentin wies zugleich auf die Herausforderungen hin, die mit einer modernen und leistungsfähigen Justizverwaltung verbunden seien. Es sei Aufgabe der Gerichtsleitung, für geeignete Rahmenbedingungen zu sorgen – von baulicher Infrastruktur über die digitale Ausstattung bis hin zur Sicherstellung ausreichender personeller Ressourcen.
Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf gratulierte Dr. Mente zur Übernahme des Amtes und zeigte sich überzeugt, dass deren Erfahrung und Führungsstärke dem Landessozialgericht neue Impulse verleihen werden. Dem scheidenden Präsidenten Kolbe zollte sie großen Respekt für dessen Verdienste um die soziale Gerechtigkeit im Freistaat. Sein Wirken habe das Gericht wie auch die gesamte bayerische Justiz nachhaltig geprägt.
In seiner Abschiedsrede plädierte Kolbe eindringlich für eine stärkere Berücksichtigung des Sozialrechts in der juristischen Ausbildung. Dieses sei staatstragendes Recht und verdiene es, auch in der akademischen und praktischen Ausbildung einen festen Platz zu erhalten. Nur so könne dem besonderen Gewicht des Sozialrechts für das Gemeinwesen Rechnung getragen werden.