
Hannover, 6. Oktober 2025 (JPD) – Vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen wird am 16. Oktober 2025 über die Berufung eines Fahrers eines Landesministers verhandelt, der Ansprüche auf Tagegeld für Fahrer im Landesdienst geltend macht. Der Kläger verlangt pauschalierten Aufwendungsersatz nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), der hinsichtlich des Tagegeldes auf beamtenrechtliche Regelungen verweist.
Das Arbeitsgericht hatte die Klage in der Vorinstanz abgewiesen. Nach dessen Auffassung liege keine Dienstreise im tarifrechtlichen Sinn vor, wenn die Fahrtätigkeit selbst die Hauptaufgabe des Beschäftigten sei. Der Kläger hält diese Einschätzung für fehlerhaft und führt in der Berufungsinstanz zusätzlich den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz an. Er argumentiert, dass andere Fahrer vergleichbarer Positionen Tagegeld erhielten und er deshalb benachteiligt werde.
Streit um Tagegeld für Fahrer im Landesdienst
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen muss nun klären, ob persönliche Fahrer von Regierungsmitgliedern unter den Anwendungsbereich der Tagegeldregelungen fallen. Entscheidend wird dabei sein, ob die regelmäßige Fahrtätigkeit als eigenständige Haupttätigkeit gilt oder ob jede Fahrt als dienstreiseähnlicher Einsatz zu bewerten ist.
Der Fall könnte Signalwirkung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben, die regelmäßig im Auftrag ihrer Dienststelle unterwegs sind. Das Gericht verhandelt die Sache unter dem Aktenzeichen 5 SLa 251/25 am 16. Oktober 2025 um 12:30 Uhr in Hannover.