
Schwerin, 21. Oktober 2025 (JPD) – Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern will die Erprobung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten künftig gesetzlich regeln. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Dienstag vom Kabinett gebilligt. Damit soll ein zentraler Bestandteil des Auswahlverfahrens für Beförderungen im Justizdienst auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden.
Nach Angaben von Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Die Linke) geht es darum, bisher in Verwaltungsvorschriften geregelte Abläufe gesetzlich zu verankern. Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Bestimmungen, die für die leistungsbezogene Auswahlentscheidung relevant sind, einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. „Bloße Verwaltungsvorschriften reichen nicht mehr aus. Damit erhöhen wir die Rechtssicherheit von Stellenbesetzungsverfahren“, erklärte Bernhardt nach der Kabinettssitzung.
Landesregierung stärkt Rechtssicherheit bei Beförderungsverfahren
Kern des Gesetzentwurfs ist eine Ergänzung von § 6 des Gesetzes über die Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RiG M-V). Der neue Absatz 6 sieht die gesetzliche Verankerung der Erprobung als Voraussetzung für die Übertragung von Beförderungsämtern vor. Diese Erprobung dient der Feststellung der Eignung für ein höheres Amt.
Zudem enthält der geplante Absatz 7 eine Verordnungsermächtigung, die es dem Justizministerium ermöglicht, Details der Durchführung und Bewertung der Erprobung in einer Rechtsverordnung festzulegen. Damit wird – so das Ministerium – den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Normierung wesentlicher Vorgaben Rechnung getragen.
Der Gesetzentwurf wird nun in den Landtag eingebracht und dort in den kommenden Wochen beraten.