Zum neuen Ausbildungsjahr haben 198 Auszubildende ihre Ausbildung zu Justizfachangestellten in der baden-württembergischen Justiz aufgenommen. Dies gab Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges bei einem Besuch des Ausbildungszentrums am Amtsgericht Ravensburg bekannt. An insgesamt 21 Ausbildungsstandorten bei Amts- und Landgerichten wird der Justiz-Nachwuchs über drei Ausbildungsjahre hinweg auf die verantwortungsvolle Tätigkeit als Justizfachangestellte vorbereitet. Justizministerin Marion Gentges gratulierte den Auszubildenden, die sich in diesem kompetitiven Bewerbungsverfahren mit insgesamt 1.930 Bewerbungen durchgesetzt haben und wünschte für die anstehende Ausbildung viel Erfolg und Freude.

Gentges sagte: „In keinem Gericht, in keiner Staatsanwaltschaft geht es ohne die Justizfachangestellten. Wir sind dringend auf sie angewiesen. Deshalb freue ich mich ganz besonders, zum Start des Ausbildungsjahrs 198 neue Auszubildende begrüßen zu dürfen. Justizfachangestellte arbeiten zusammen mit Justizfachwirten, Rechtspflegern, Richtern und Staatsanwälten und tragen Verantwortung für einen reibungslosen Geschäftsbetrieb. Sie erstellen Schriftstücke, überwachen Fristen, begleiten Gerichtsverhandlungen und sind oftmals die ersten Ansprechpartner, wenn Bürgerinnen und Bürger am Telefon um Auskunft ersuchen. Ohne Justizfachangestellte funktioniert das Gesamtgefüge des Justizbetriebs nicht.“

Derzeit sind 3.662 Justizfachangestellte in der Justiz in Baden-Württemberg tätig.

Hintergrundinformationen:

Ausbildungsstandorte sind bei den Amtsgerichten in Bruchsal, Ellwangen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Mannheim, Offenburg, Pforzheim, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Waiblingen, Waldshut-Tiengen und bei den Landgerichten in Hechingen und Mosbach.

Die monatliche Ausbildungsvergütung beträgt im ersten Ausbildungsjahr 1.086,82 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 1.140,96 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 1.190,61 Euro. 

Justizfachangestellte sind im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigt und werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bezahlt. In der Regel erfolgt der Einstieg bei Entgeltgruppe 6, je nach ausgeübter Tätigkeit ergeben sich Aufstiegsmöglichkeiten bis zu Entgeltgruppe 9 (TV-L). Justizfachangestellte, die ihre Ausbildung mit einem guten Prüfungsergebnis abschließen und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, haben bereits nach einer mindestens einjährigen Berufspraxis die Möglichkeit, eine sechsmonatige Zusatzausbildung für die Beamtenlaufbahn des mittleren Justizdienstes (Justizfachwirt/in) zu absolvieren.

Weitere Informationen zu Justizfachangestellten:

https://www.mit-recht-in-die-zukunft.de/justizfachangestellter/der-beruf/

https://oberlandesgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Beruf/Justizfachangestellte_r

https://oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Ausbildung+und+Beruf/Justizfachangestellte_r

(c) JM Baden-Württemberg, 15.09.2023

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