
Hamburg, 5. November 2025 (JPD) – Der Richterwahlausschuss hat Dr. Thomas Kuhl-Dominik zum Präsidenten des Landessozialgerichts Hamburg und Dr. Frank Schindler zum Präsidenten des Finanzgerichts Hamburg gewählt. Beide treten die Nachfolge langjähriger Amtsinhaber an: Kuhl-Dominik folgt auf Wolfgang Siewert, Schindler auf Christoph Schoenfeld, die jeweils in den Ruhestand treten. Die Ernennungen erfolgen auf Vorschlag des Ausschusses durch den Hamburger Senat.
Neue Präsidenten für Landessozialgericht und Finanzgericht Hamburg
Dr. Thomas Kuhl-Dominik (Jahrgang 1961) begann seine juristische Laufbahn als Richter am Verwaltungsgericht Hamburg. Nach verschiedenen Abordnungen, u. a. ans Hamburgische Verfassungsgericht und an die Justizbehörde, wurde er 2010 Vorsitzender Richter am Landessozialgericht. Seit 2024 war er Vizepräsident des Gerichts und verantwortete unter anderem die Nachwuchsgewinnung sowie die Pressearbeit.
Dr. Frank Schindler (Jahrgang 1963) war zunächst in einer Hamburger Anwaltskanzlei tätig, bevor er 1994 in den höheren Justizdienst in Schleswig-Holstein eintrat. Nach Stationen am Bundesverfassungsgericht, am Verwaltungsgericht und am Finanzgericht Schleswig-Holstein wechselte er 2011 an das Finanzgericht Hamburg. Seit 2022 ist er Vizepräsident des Finanzgerichts. Schindler engagiert sich zudem in der Referendarausbildung, bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und als gerichtlicher Mediator.
Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Anna Gallina, betonte die fachliche Kompetenz und das Engagement der neuen Präsidenten: „Beide verbinden herausragende juristische Expertise mit umfassender Kenntnis der Hamburger Justiz. Sie genießen hohe Wertschätzung und werden die Justiz weiterhin stärken und zukunftsfähig gestalten.“
Die Wahl durch den Richterwahlausschuss erfolgt geheim. Der Ausschuss besteht aus 14 Mitgliedern, darunter Vertreter:innen des Senats, Richter:innen, Rechtsanwält:innen sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter:innen. Auf Grundlage der Wahl ernennt der Senat die Richter:innen offiziell.
Aufgaben der Gerichte:
Das Landessozialgericht Hamburg entscheidet über Berufungen und Beschwerden in Sozialrechtsstreitigkeiten, darunter Grundsicherungs- und Schwerbehindertenrecht, Sozialversicherungs- und Vertragsarztrecht. Pro Jahr werden rund 1.000 Verfahren bearbeitet. Das Finanzgericht Hamburg ist als Oberes Landesgericht für Steuer-, Zoll-, Kindergeld- und Europäisches Marktordnungsrecht zuständig. Für Zoll- und Marktordnungsverfahren besteht eine gemeinsame Zuständigkeit mit Schleswig-Holstein und Niedersachsen.