Hamburg, 5. September 2025 (JPD) – Das Hamburgische Verfassungsgericht hat die Organstreitverfahren des AfD-Landesverbandes, der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft sowie mehrerer teils ehemaliger Fraktionsmitglieder gegen Innensenator Andy Grote und den Hamburger Senat abgewiesen. Die Richter verwarfen die Anträge überwiegend als unzulässig und wiesen sie im Übrigen inhaltlich zurück. Damit bleibt die Kritik des Senators an der AfD im Rahmen einer Parlamentsdebatte rechtlich folgenlos.

    Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Rede Grotes in der Bürgerschaft im November 2023, in der er der AfD eine zunehmende Radikalisierung attestierte und erklärte, die Relativierung von Nationalsozialismus und Holocaust gehöre zur „Grunderzählung“ der Partei. Die AfD sah sich dadurch in verfassungsrechtlich geschützten Rechten verletzt und beantragte eine gerichtliche Feststellung.

    Das Verfassungsgericht stellte jedoch klar, dass die AfD-Fraktion nicht antragsbefugt sei und ehemalige Abgeordnete nach ihrem Ausscheiden aus der Bürgerschaft kein Rechtsschutzinteresse mehr hätten. Lediglich in Bezug auf die Freiheit des Mandats sei eine Prüfung zulässig gewesen, die jedoch keinen Erfolg brachte. Auch der AfD-Landesverband konnte sich nicht auf eine Verletzung der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb berufen.

    Die Richter betonten, dass Senatorinnen und Senatoren in parlamentarischen Debatten kein Neutralitätsgebot treffe. Ihnen stehe es zu, Position zu beziehen und Kritik an politischen Parteien zu äußern. Grotes Rede habe die Grenzen des Sachlichkeitsgebots nicht überschritten. Insbesondere seien seine Aussagen im Kontext nachvollziehbar gewesen und hätten keine unzulässige Diffamierung einzelner Abgeordneter dargestellt.

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