Das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg hat Anklage gegen zwei Frauen aus Hagen erhoben, die als Mitglieder einer Betrugsbande Callcentern aus dem Ausland Telefonanschlüsse und Finanzinfrastruktur bereitgestellt haben sollen. Der verursachte Schaden beläuft sich auf rund 1,3 Millionen Euro; eine der Frauen sitzt seit Februar in Untersuchungshaft.

    Das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hat Anklage gegen zwei Frauen aus Hagen im Alter von 51 und 56 Jahren zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim erhoben. Den beiden griechischen Staatsangehörigen wird vorgeworfen, als Mitglieder einer international agierenden Bande betrügerische Callcenter durch Bereitstellung technischer Infrastruktur und Finanzdienstleistungen unterstützt zu haben. Die Gruppierung soll als illegaler Anbieter von VOIP-Telefonie zahlreichen Callcentern, insbesondere aus der Türkei, den Zugriff auf deutsche Telefonleitungen ermöglicht haben, um betrügerische Anrufe an Geschädigte im gesamten Bundesgebiet zu tätigen.

    Im Zentrum der Ermittlungen steht die 51-jährige Angeklagte, die nach Überzeugung der Ermittlungsbehörden zentrale Rollen im operativen Aufbau des betrügerischen Netzwerks übernommen haben soll. Ihr wird vorgeworfen, unter Verwendung von Strohleuten Scheinfirmen gegründet und mit diesen großvolumige Telefonverträge bei deutschen Anbietern abgeschlossen zu haben. Die so beschafften Anschlüsse seien durch weitere Bandenmitglieder in die serverbasierte Telefoninfrastruktur der Gruppierung eingespeist worden, über die die Callcenter schließlich ihre Anrufe tätigten. Die Täter nutzten dabei bekannte Betrugsmaschen wie den sogenannten „falschen Polizeibeamten“ oder den „falschen Bankmitarbeiter“, um ihre Opfer zur Herausgabe von Vermögenswerten zu bewegen. Der durch die nun angeklagten Fälle verursachte Schaden wird auf rund 1,3 Millionen Euro beziffert.

    Zudem soll die 51-Jährige in einzelnen Fällen ein Netz aus Strohkonten zur Verfügung gestellt haben, über das die erbeuteten Gelder weitergeleitet wurden. Auch die 56-jährige Mitangeklagte soll sich nach dem Ergebnis der Ermittlungen an der Geldweiterleitung beteiligt haben, indem sie ihr persönliches Konto zur Verfügung stellte.

    Die Tatorte der zur Anklage gebrachten Fälle erstrecken sich über sieben Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Bayern und Berlin. Die 51-jährige Hauptbeschuldigte wurde bereits am 13. Februar 2025 in Hagen festgenommen und befindet sich seitdem durchgehend in Untersuchungshaft. Das Landgericht Mannheim wird nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

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