
Düsseldorf, 15. Oktober 2025 (JPD) – Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat Anklage gegen einen 22-jährigen Mann aus Leverkusen erhoben. Der syrische Staatsangehörige soll versucht haben, sich der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) als Mitglied anzuschließen und ein Selbstmordattentat in Syrien zu verüben.
Düsseldorf: Anklage wegen versuchter IS-Mitgliedschaft
Nach den Ermittlungen soll der Beschuldigte spätestens ab Juli 2025 über den Messenger-Dienst Telegram Kontakt zu einer Person aufgenommen haben, die er für ein Mitglied des sogenannten Islamischen Staates hielt. Gegenüber diesem Kommunikationspartner habe er einen Treueeid auf den IS-Kalifen abgelegt und erklärt, er wolle sich durch ein Selbstmordattentat für die Organisation einsetzen. Anschließend soll der Mann mit der Planung seiner Ausreise nach Syrien begonnen haben, um die Tat umzusetzen.
Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihm die versuchte mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor. Der Tatbestand ist nach § 129b Abs. 1 in Verbindung mit § 129a Abs. 1 Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bedroht. Der Angeschuldigte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.
Oberlandesgericht prüft Eröffnung des Hauptverfahrens
Das Verfahren liegt nun beim Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf, der über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden wird. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.