Ein 45-jähriger Mann aus dem Landkreis Fürth muss sich wegen mutmaßlichen Drogenhandels im Darknet in großem Stil verantworten: Unter dem Namen „darkweeder“ soll er zwischen 2016 und 2024 rund 1.500 Betäubungsmittelverkäufe getätigt und über 78.000 EUR in Kryptowährungen erlöst haben. Bei einer Wohnungsdurchsuchung im Januar 2025 wurden neben Drogen auch Waffen sichergestellt; der Mann sitzt seither in Untersuchungshaft. Die Anklage umfasst unter anderem bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln – eine Tat, auf die mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe stehen.

Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat Anklage gegen einen 45-Jährigen aus dem mittelfränkischen Landkreis Fürth erhoben. Dem Mann wird vorgeworfen, seit Ende 2016 über unterschiedliche Marktplätze im Darknet im großen Stil mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben.

Nach den intensiven Ermittlungen der Zentralstelle Cybercrime Bayern und des Bayerischen Landeskriminalamts soll der bislang nicht vorgeahndete Angeschuldigte unter anderem unter dem Namen „darkweeder“ von Dezember 2016 bis April 2024 auf insgesamt drei Marktplätzen im TOR-Netz unterschiedliche Betäubungsmittel angeboten und anschließend an seine Kunden versandt haben. Die Betäubungsmittel, darunter knapp 4,5 kg Amphetamin soll der Angeschuldigte zuvor unter anderem auf dem Darknet-Marktplatz „Wall Street Market“ erworben haben. Insgesamt soll der Angeschuldigte 1.484 Verkäufe getätigt und dabei über 78.000 EUR in Kryptowährungen erlöst haben. Weitere rund 100.000 EUR soll der Angeschuldigte zudem mit Betäubungsmittelverkäufen, die nicht Gegenstand der Anklageschrift sind, erzielt haben.

Mitte Januar 2025 wurde schließlich die Wohnung des Programmierers im Landkreis Fürth durchsucht. Bei der Durchsuchung konnten eine Reihe von Betäubungsmitteln und auch erhebliche Mengen Cannabis sichergestellt werden. Ebenso wurden mehrere Messer, Elektroschocker und ein Schlagstock vorgefunden. Der Mann befindet sich seit der Durchsuchung in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt.

Der Angeschuldigte muss sich nun u. a. wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verantworten. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vor. Über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens hat jetzt die zuständige Strafkammer am Landgericht Bamberg zu entscheiden.

GenStA Bamberg, 04.07.2025

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