
Karlsruhe, 30. September 2025 (JPD) – Die Bundesanwaltschaft hat in Berlin einen mutmaßlichen Angehörigen einer syrischen Regime-Miliz festnehmen lassen. Der syrische Staatsangehörige Anwar S. wurde auf Grundlage eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 15. September 2025 durch Beamte des Bundeskriminalamts in Zusammenarbeit mit der Berliner Polizei in Gewahrsam genommen. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne des § 7 Abs. 1 Nrn. 1, 5 und 9 VStGB begangen zu haben, darunter Tötung, Folter und Freiheitsberaubung.
Anwar S. soll als Anführer einer „Shabiha“-Miliz im syrischen Aleppo zwischen April und November 2011 an der gewaltsamen Unterdrückung regierungskritischer Demonstrationen beteiligt gewesen sein. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft wurden Zivilisten nach Freitagsgebeten bei mehreren Gelegenheiten mit Schlagstöcken, Metallrohren und Elektroschocks attackiert. Einige der festgenommenen Demonstranten sollen im Anschluss an Polizei- oder Geheimdienstabteilungen übergeben und dort misshandelt und erniedrigt worden sein. Bei einem Vorfall vor einer Moschee im Stadtteil Saif Al Dawla erlitt ein Demonstrant tödliche Verletzungen.
Festnahme mutmaßlichen Mitglieds syrischer Regime-Miliz
Die Bundesanwaltschaft begründet den Haftbefehl damit, dass Anwar S. als Teil der „Shabiha“-Miliz direkt an der systematischen Unterdrückung oppositioneller Aktivitäten beteiligt gewesen sein soll. Bereits ab Ende April 2011 setzte das syrische Regime unter Präsident Bashar Al Assad demnach Sicherheitskräfte ein, um Protestbewegungen landesweit zu unterdrücken. Dabei wurden Oppositionelle ohne rechtliche Grundlage festgenommen, gefoltert und in einigen Fällen getötet. Die mutmaßliche Beteiligung von Anwar S. fällt unter die strafrechtlich relevanten Tatbestände der Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Der Beschuldigte wird voraussichtlich am 1. Oktober 2025 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser wird über die Eröffnung des Haftbefehls und dessen Vollzug entscheiden. Das Verfahren stellt einen weiteren Schritt der deutschen Justiz dar, um internationale Verbrechen im Rahmen des Völkerstrafrechts zu verfolgen und Verantwortliche strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen.