
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den syrischen Staatsangehörigen Wassim Al M. wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und versuchter Mitgliedschaft im IS erhoben. Der damals Heranwachsende soll aus radikal-islamistischer Motivation heraus im Februar 2025 in Berlin einen Messerangriff im Holocaust-Mahnmal verübt haben.
Die Bundesanwaltschaft hat am 18. Juli 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen den syrischen Staatsangehörigen Wassim Al M.erhoben.
Der Angeschuldigte ist als Heranwachsender (§§ 1, 105 JGG) des versuchten Mordes (§ 211 Abs. 1, § 22, § 23 StGB) hinreichend verdächtig, wobei ihm als Mordmerkmale niedrige Beweggründe sowie Heimtücke zur Last gelegt werden. Im Zusammenhang mit dem Mordversuch ist er auch wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nrn. 2 und 5) und versuchter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) angeklagt.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Wassim Al M. teilt die Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS). Aus seiner radikal-islamistischen und antisemitischen Einstellung heraus entschloss er sich, am 21. Februar 2025 von Leipzig nach Berlin zu reisen und dort einen Messerangriff auf vermeintlich Ungläubige zu begehen, die er als Repräsentanten der von ihm abgelehnten westlichen Gesellschaftsform ansah. Am frühen Abend desselben Tages griff er im Stelenfeld des Denkmals für die ermordeten Juden Europas in Berlin-Mitte eine Person mit einem Messer hinterrücks an und verletzte sie lebensgefährlich. Kurz zuvor hatte der Angeschuldigte über einen Messenger-Dienst ein Foto von sich an Mitglieder des IS geschickt, um der Vereinigung die Möglichkeit zu eröffnen, sich zu der Tat zu bekennen.
Wassim Al M. war am 21. Februar 2025 festgenommen worden und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Generalbundesanwalt, 29.07.2025