Karlsruhe, 11. November 2025 (JPD) – Die Bundesanwaltschaft hat den deutsch-polnischen Staatsangehörigen Martin S. wegen des Verdachts der Terrorismusfinanzierung und der Anleitung zu einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat festnehmen lassen. Der Zugriff erfolgte am Abend des 10. November in Dortmund durch das Bundeskriminalamt (BKA) und Spezialkräfte der Bundespolizei. Grundlage ist ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof vom 8. Oktober 2025.

Ermittlungen wegen Terrorismusfinanzierung und staatsgefährdender Anleitung

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe steht Martin S. im Verdacht, seit Juni 2025 im Darknet zu Anschlägen auf Politiker, Amtsträger und Personen des öffentlichen Lebens in Deutschland aufgerufen zu haben. Der Beschuldigte soll anonym eine Plattform betrieben haben, auf der er Namenslisten, Todesurteile und Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen veröffentlicht habe.

Zudem habe er Spenden in Kryptowährungen gesammelt, die als „Kopfgelder“ auf die Tötung namentlich genannter Personen ausgelobt worden sein sollen. Auf der Plattform seien darüber hinaus sensible personenbezogene Daten potenzieller Opfer verbreitet worden.

Dem Beschuldigten werden nach derzeitigen Erkenntnissen Verstöße gegen § 89c Abs. 1 Nr. 1 StGB (Terrorismusfinanzierung), § 91 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) und § 126a Abs. 1 Nr. 1 StGB (gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten) vorgeworfen.

Martin S. soll noch am Dienstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) vorgeführt werden, der ihm den Haftbefehl eröffnet und über den weiteren Vollzug entscheidet.

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