
Berlin, 6. November 2025 (JPD) – Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der erstmalige Zugang zu einem E-Abo einer Zeitung in den Jahren 2009 bis 2012 trotz eigenständiger Leistung als kostenlos angesehen werden konnte. Das Gericht bestätigte mit Urteil vom 9. Juli 2025 (Az. XI R 29/23), dass die Lieferung einer Print-Zeitung und der Zugriff auf das digitale E-Paper rechtlich getrennte Hauptleistungen darstellen. Zugleich war es unter den damaligen Umständen zulässig, dem E-Abo einen Anteil von null Euro am Gesamtentgelt zuzuordnen, solange sich der Preis für das Print-Abonnement nicht erhöhte.
BFH: E-Abo als eigenständige Leistung, aber zunächst kostenlos
Die Entscheidung betrifft Print-Abonnenten zweier Zeitungen einer Verlagsgruppe, die zwischen 2009 und 2012 ohne zusätzliche Kosten Zugang zum jeweiligen E-Paper erhielten. Nur etwa 15 Prozent der Abonnenten nutzten dieses Angebot. Ab März 2012 wurde für die A-Zeitung ein Entgelt von 0,99 Euro pro Monat eingeführt, woraufhin die Registrierungen deutlich zurückgingen. Das B-Abo führte die Zahlungspflicht erst nach den Streitjahren ein.
Der BFH stellte klar, dass das E-Paper einen eigenständigen Zweck für den Kunden erfüllt und nicht nur der optimalen Nutzung der Print-Ausgabe dient. Damit begründete das Gericht die Selbstständigkeit des digitalen Angebots. Gleichzeitig billigte der BFH jedoch die Praxis, in den Streitjahren keinen Preisanteil zuzuweisen, da die Nutzungsmöglichkeit für die meisten Abonnenten ohne nennenswerten Aufwand blieb und das Print-Abo unverändert bepreist war.
Mit dem Urteil folgt der BFH auch der Linie des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) für vergleichbare Fälle. Für aktuelle Modelle, bei denen digitale Leistungen „kostenlos“ gegen Daten oder freiwillige Zahlungen angeboten werden, äußerte sich das Gericht nicht, die rechtliche Bewertung bleibt künftigen Entscheidungen vorbehalten.