Bonn, 12. September 2025 (JPD) – In Bonn fand in dieser Woche eine zweitägige Expertentagung zum internationalen Adoptionswesen statt. Auf Einladung des Bundesamts für Justiz (BfJ) diskutierten Fachleute aus Deutschland und der Schweiz über aktuelle Entwicklungen, insbesondere die Erfahrungen mit dem Adoptionshilfe-Gesetz und die Herausforderungen bei der Herkunftssuche von Adoptivkindern.

    Das BfJ richtet regelmäßig Foren zum Austausch zwischen Zentralen Adoptionsstellen, anerkannten Vermittlungsstellen, Familiengerichten und Ministerien aus. An der Tagung nahmen auch Vertreter des Bundesjustizministeriums, des Familienministeriums sowie des Auswärtigen Amts teil. Internationale Gäste kamen aus der Schweiz und vom International Social Service in Genf.

    Internationale Adoptionen im Fokus der Bonner Tagung

    In Workshops standen rechtliche und praktische Fragen im Vordergrund, darunter Verfahren nach dem Adoptionswirkungsgesetz, Erfahrungen mit internationaler Adoptionsvermittlung und die Begleitung von Herkunftssuchen. Ziel bleibt es, internationale Adoptionen im Sinne des Haager Adoptionsübereinkommens von 1993 kindgerecht zu gestalten, Kinderhandel zu verhindern und einheitliche Standards zu sichern.

    Seit Inkrafttreten des Adoptionshilfe-Gesetzes 2021 gelten strenge Vorgaben: Adoptionen aus dem Ausland müssen zwingend durch staatlich anerkannte Vermittlungsstellen begleitet werden, nicht genehmigte Auslandsadoptionen werden in Deutschland grundsätzlich nicht anerkannt. Das BfJ fungiert als deutsche Zentrale Behörde für das Haager Übereinkommen und koordiniert die Verfahren vor Familiengerichten sowie die Zusammenarbeit mit den Landesjugendämtern und anerkannten Vermittlungsstellen.

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