HANNOVER, 20. August 2025 (JPD) – Das Amtsgericht Hannover hat einen 26-Jährigen wegen der Billigung von Straftaten im Zusammenhang mit Angriffen auf israelische Fußballfans in Amsterdam zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt (Az. 222 Ds 1181 Js 24272/25). Der Angeklagte hatte die Tat eingeräumt und auf eine persönliche Betroffenheit im Nahostkonflikt verwiesen.

    Das Amtsgericht Hannover hat am heutigen Tag einen 26-jährigen Mann zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro (50 Tagessätze zu je 50 Euro) verurteilt. Der Angeklagte hatte am 9. November 2024 bei einer Demonstration zum Thema „Frieden in Nahost“ am Steintor in Hannover öffentlich Aussagen getätigt, die von der Kammer als Billigung von Straftaten gemäß § 140 StGB bewertet wurden (Az. 222 Ds 1181 Js 24272/25).

    Im Redebeitrag bedankte sich der Angeklagte bei den Tätern der Angriffe auf israelische Fußballfans des Vereins Maccabi Tel Aviv in Amsterdam am 7. November 2024, bezeichnete israelische Fans als „unschuldig nicht existent“ und äußerte, dass „unsere Antworten auf Zionisten nicht weniger als Nasenblutung sein“ sollten. Zeugen berichteten, dass er vom Polizeieinsatzleiter darauf hingewiesen wurde, dass solche Äußerungen unzulässig seien, woraufhin ihm das Mikrofon entzogen wurde.

    Der Strafrichter würdigte zwar, dass der Angeklagte Ersttäter ist, sich geständig zeigte und nicht selbst für die Verbreitung der Rede sorgte. Dennoch sei das Schutzgut des öffentlichen Friedens durch die Äußerungen bei einer Menschenmenge von 50 bis 100 Personen beeinträchtigt worden. Eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) und der Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) wurden hingegen zugunsten des Angeklagten nicht erfüllt gesehen.

    Die Verteidigung hatte auf Freispruch oder hilfsweise eine geringere Geldstrafe plädiert. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft behält sich ein mögliches Rechtsmittel vor.

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