
Bremen, 14. November 2025 (JPD) – Die Freie Hansestadt Bremen hat das 50-jährige Bestehen der öffentlichen Rechtsberatung gefeiert. Zum Jubiläum luden die Justizsenatorin und die Arbeitnehmerkammer Bremen am Mittwoch in den Kultursaal der Kammer ein. Fachbeiträge aus Wissenschaft und Praxis beleuchteten die Bedeutung des Angebots, das seit Jahrzehnten einen zentralen Bestandteil des bremischen Rechtsschutzsystems bildet.
50 Jahre öffentliche Rechtsberatung in Bremen
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Rolle der öffentlichen Rechtsberatung als niedrigschwelliger Zugang zum Recht für Menschen mit geringem Einkommen. Justizsenatorin Claudia Schilling betonte, das Angebot ermögliche qualifizierte Unterstützung ohne bürokratische Hürden und entlaste zugleich die Anwaltschaft. Die Beratung sei für viele Betroffene eine erste Anlaufstelle bei Fragen zum Mietrecht, Familienrecht oder zu ungewollten Vertragsabschlüssen.
Auch die Arbeitnehmerkammer würdigte die seit 1975 bestehende Kooperation. Hauptgeschäftsführer Peer Rosenthal bezeichnete die öffentliche Rechtsberatung als praktischen Ausdruck des Rechtsstaats und verwies darauf, dass finanzielle Hürden den Zugang zum Recht nicht verhindern dürften. Das System ermögliche eine rechtliche Erstorientierung, die in anderen Bundesländern über Beratungsscheine organisiert wird.
Das Gesetz über öffentliche Rechtsberatung trat am 1. Juli 1975 in Kraft und regelt bis heute die Beratungshilfe für Menschen mit geringem Einkommen. Die öffentliche Rechtsberatung wird in Bremen vollständig durch die Arbeitnehmerkammer getragen. Die Stadt stellte dafür im laufenden Jahr rund 800.000 Euro bereit. Im Jahr 2024 verzeichneten die drei Standorte der Arbeitnehmerkammer etwa 12.000 Beratungen in Bremen und Bremerhaven.