Das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald soll um eine Abschlussmöglichkeit erweitert werden: den „Bachelor of Laws“. Die Landesregierung hat sich heute mit dem entsprechenden Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (JAG) befasst. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Die geplante Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses für Studierende der Rechtswissenschaften ist ein Meilenstein. Damit steigern wir die Attraktivität des Jura-Studiums in Mecklenburg-Vorpommern und die Attraktivität für unser Land im juristischen Nachwuchsbereich“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt nach der Kabinettsitzung.

„Der geplante integrierte Bachelor soll ein gesicherter Abschluss für alle sein, die alle universitären Anforderungen der Ersten juristischen Prüfung mit Ausnahme der staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllt haben. Damit wollen wir den akademischen Wert der erbrachten Studienleistungen sichtbar machen. Zum anderen nimmt es den Studierenden die psychische Belastung, im Falle eines Nichtbestehens der staatlichen Prüfung keinen berufsqualifizierenden Abschluss vorweisen zu können. In den letzten zehn Jahren haben im Schnitt rund 30 Prozent der Jura-Studierenden, die in Greifswald begonnen haben, die Erste juristische Prüfung am Ende bestanden. Hier soll der integrierte ‚Bachelor of Laws‘ mehr Studierende motivieren, in Greifswald zu bleiben und den Zugang zu Masterstudiengängen und Berufsperspektiven in Wirtschaft und Verwaltung zu bieten. Die Attraktivität des Studienorts Greifswald würde erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommerns im Vergleich zu anderen Bundesländern gestärkt werden“, so Ministerin Bernhardt.

„Mit dem integrierten Bachelor erhalten wir die hohe Qualität der juristischen Ausbildung. Die staatlichen Prüfungsanforderungen oder die Qualität des klassischen Jurastudiums werden nicht beeinträchtigt. Mit dieser Gesetzesinitiative setzen wir ein starkes Signal für eine moderne und zukunftsgerichtete Juristenausbildung in Mecklenburg-Vorpommern. Wir werden damit den Herausforderungen unserer Zeit gerecht, ohne die hohe Qualität der Ausbildung zu gefährden“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt weiter.

Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (JAG) geht nun in die Anhörung der Verbände.

JM Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2025

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