
Konstanz, 25. September 2025 (JPD) – Ein 60-jähriger Fahrer eines schwarzen Ferraris musste bei der Einfuhr seines in der Schweiz zugelassenen Sportwagens nach Deutschland rund 124.000 Euro an Einfuhrabgaben und Strafen zahlen. Der Fahrzeugwert lag bei etwa 207.000 Euro, der Zoll griff aufgrund fehlender Anmeldung bei der Einfuhr zu. Neben der Zahlung leitete das Hauptzollamt ein Steuerstrafverfahren ein, das nun an die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet wurde.
Zoll zieht hohe Einfuhrabgaben bei Luxusfahrzeug ein
Der Vorfall ereignete sich Anfang September am Zollamt Konstanz-Paradiesertor. Die zuständigen Beamten stellten fest, dass die üblichen Ausnahmen für außerhalb der EU zugelassene Fahrzeuge nicht greifen, da der Fahrer seinen Wohnsitz innerhalb der EU hat. In solchen Fällen müssen Fahrzeuge bei der erstmaligen Einfuhr verzollt werden. Die Zahlung der Abgaben und der Sicherheitsleistung erfolgte noch vor Ort, sodass der Fahrer seine Fahrt anschließend fortsetzen konnte.
Nach Angaben des Hauptzollamts Singen sind Fälle wie dieser zwar selten im hohen Preissegment, treten jedoch regelmäßig auf. Allein im ersten Halbjahr 2025 wurden im Bezirk 26 Fahrzeuge außerhalb der EU festgestellt, die von EU-Ansässigen genutzt wurden. Der Gesamtwert lag bei über 230.000 Euro, die Einfuhrabgaben summierten sich auf rund 71.500 Euro. Für weitere 38 Fahrzeuge ohne Verzollungspapiere, die teilweise auf Aufliegern transportiert wurden, fielen Einfuhrabgaben von über 165.000 Euro an.
Die Regelungen sehen vor, dass Fahrzeuge aus Nicht-EU-Staaten nur unter bestimmten Bedingungen vorübergehend genutzt werden dürfen: etwa wenn das Fahrzeug gelegentlich vom Zulassungsinhaber benutzt wird, bei professioneller Vermietung innerhalb von acht Tagen wiederausgeführt wird oder als Firmenfahrzeug für berufliche Aufgaben genutzt wird.