
Karlsruhe, 28. Oktober 2025 (JPD) – Die Bundesanwaltschaft hat den irakischen Staatsangehörigen Salim A. in Augsburg festnehmen lassen. Dem Mann wird vorgeworfen, sich als Heranwachsender der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ angeschlossen und sich damit strafbar gemacht zu haben. Grundlage ist ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. Oktober 2025.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft steht der Beschuldigte im dringenden Verdacht, spätestens Anfang April 2016 in Syrien der Terrororganisation IS beigetreten zu sein. Dort soll er bis August desselben Jahres in einer bewaffneten Einheit der Organisation in Raqqa, einem früheren Zentrum der IS-Herrschaft, gekämpft haben.
Festnahme wegen Mitgliedschaft im „Islamischen Staat“
Der Haftbefehl stützt sich auf den Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland gemäß §§ 129a, 129b Strafgesetzbuch (StGB) in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). Die Tat soll der Beschuldigte im Alter eines Heranwachsenden begangen haben.
Salim A. wurde nach seiner Festnahme durch das Bundeskriminalamt (BKA) dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt. Dieser eröffnete ihm den Haftbefehl und ordnete die Untersuchungshaft an. Weitere Einzelheiten zum Ermittlungsverfahren gab die Bundesanwaltschaft zunächst nicht bekannt.