Die Deutsche Bahn hat endgültig keinen Anspruch auf eine Beteiligung des Landes Baden-Württemberg an den Mehrkosten des Projekts Stuttgart 21. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies den Berufungszulassungsantrag der Bahn zurück – das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist damit rechtskräftig.

     Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat durch Beschluss vom 1. August 2025 (14 S 1737/24) den Antrag der Deutschen Bahn auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 7. Mai 2024 (13 K 9542/16) abgelehnt, mit dem das Verwaltungsgericht die Mehrkostenklage der Deutschen Bahn gegen das Land Baden-Württemberg und weitere Beklagte wegen der Finanzierung der Mehrkosten des Projekts Stuttgart 21 über ca. Euro 7 Mrd. abgelehnt hatte.

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist unanfechtbar. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist damit rechtskräftig. Hiernach steht abschließend, dass das Land Baden-Württemberg nicht für die erheblichen Mehrkosten des Projekts Stuttgart 21 aufkommen muss. Weder die Sprechklausel aus § 8 Abs. 4 des Finanzierungsvertrags für das Projekt Stuttgart 21, noch andere vertragliche oder gesetzliche Grundlagen begründen eine Verpflichtung des Landes, diese Mehrkosten ganz oder teilweise zu tragen.

    Der Verkehrsminister von Baden-Württemberg Winfried Herrmann erklärt zu dem Abschluss des Gerichtsverfahrens:

    „Die Landesregierung wird sich nicht an Mehrkosten beteiligen, die über den vereinbarten Kostendeckel von 4,526 Milliarden Euro hinausgehen. Das haben wir der Bahn immer und immer wieder klar gesagt. Die Klage hatte von Anfang an keine Grundlage, es gab einen klaren Vertrag. In dem seit Ende 2016 laufenden Gerichtsverfahren hat das Land auch mehrfach Recht bekommen: Bei Stuttgart 21 trägt die Bahn die alleinige Verantwortung für die Finanzierung.“  

    White & Case LLP hat das Land Baden-Württemberg unter Führung des Partners Dr. Henning Berger in dem Rechtsstreit erfolgreich vertreten und die abweisenden Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Stuttgart und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg bewirkt. Dr. Henning Berger erklärt zum Ausgang des Prozesses:

    „Das Land Baden-Württemberg hat zu keinem Zeitpunkt eine Verpflichtung zur Übernahme der Mehrkosten des Projekts Stuttgart 21 übernommen, sondern lediglich abschließend bestimmte Finanzierungsbeiträge nach subventionsrechtlichen Grundsätzen übernommen. Diese begrenzte Kosten- und Risikoübernahme durch das Land ist im Finanzierungsvertrag klar und eindeutig geregelt. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat dies in seinem Beschluss vom 1. August 2025 bestätigt. 

    Zurecht hat der Verwaltungsgerichtshof den Antrag der Deutschen Bahn auf Zulassung der Berufung gegen das ausführlich und zutreffend begründete Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 7. Mai 2024 abgelehnt. Der Verwaltungsgerichtshof hat u.a. aufgrund einer umfassenden und überzeugenden Analyse des Urteils des Verwaltungsgerichts insbesondere festgestellt, dass keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts bestehen. Damit ist die seit dem Jahr 2016 bei den Verwaltungsgerichten anhängige Auseinandersetzung rechtskräftig abgeschlossen. Der Deutschen Bahn steht kein ordentlicher Rechtsbehelf gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs zu.“

    Das White & Case-Team, das das Land Baden-Württemberg vertreten hat, wurde von

    Partner Dr. Henning Berger (Regulatory) geführt und umfasste die Partner Dr. Julia Sitter (Contract/ Corporate Law) und Dr. Oliver Habighorst (Contract/ Corporate Law) und

    Associates Isabelle Peltier (Commercial Litigation) und Paul Germershausen (Regulatory).

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