Oppenhoff hat die Raiffeisen Agrar Invest AG, einen der wesentlichen Ankeraktionäre der BayWa Aktiengesellschaft, sowie deren direkte und indirekte Gesellschafter im Rahmen der Restrukturierung der BayWa AG umfassend aktien- und kapitalmarktrechtlich beraten. Die Restrukturierung erfolgt im Zuge eines StaRUG-Verfahrens und umfasste unter anderem eine Verpflichtung der Ankeraktionäre zur Beteiligung an einer Kapitalerhöhung in zwei Tranchen.
Die BayWa AG hatte Ende Januar 2025 beim Amtsgericht München ein Restrukturierungsvorhaben nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) angezeigt. Der im April 2025 vorgelegte Restrukturierungsplan wurde am 15. Mai 2025 von der Mehrheit der rund 300 planbetroffenen Finanzgläubiger angenommen und Anfang Juni 2025 vom Amtsgericht München bestätigt. Ein zentraler Bestandteil des Restrukturierungsplans ist eine Kapitalerhöhung in Höhe von bis zu 201,6 Millionen Euro, die das Eigenkapital der BayWa AG nachhaltig stärkt und die strategische Neuausrichtung des Unternehmens unterstützt. Die Ankeraktionäre hatten sich verpflichtet, im Rahmen der Kapitalerhöhung einen Mindesterlös von 150 Millionen Euro abzusichern.
Oppenhoff hat die zuvor mit rund 28 % an der BayWa AG beteiligte Raiffeisen Agrar Invest AG und ihre Gesellschafter aktien- und kapitalmarktrechtlich im Hinblick auf die Beteiligung an der Kapitalerhöhung sowie die Abstimmung mit der BaFin begleitet. Aufgrund der erhöhten Beteiligung nach der Kapitalerhöhung hätte die Raiffeisen Agrar Invest AG gemäß § 35 WpÜG grundsätzlich ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre der BayWa AG abgeben müssen. Oppenhoff konnte jedoch erfolgreich eine Befreiung von der Angebotspflicht gemäß § 37 WpÜG bei der BaFin erwirken, da der Aktienerwerb im Zusammenhang mit der Sanierung der BayWa AG erfolgte.
Die insolvenz- und restrukturierungsrechtliche Beratung der Raiffeisen Agrar Invest AG erfolgte durch die Kanzlei FPS unter der Leitung von Rechtsanwalt Daniel Herper.
Das Oppenhoff-Team unter Federführung von Dr. Günter Seulen (Aktien- und Kapitalmarktrecht) umfasste Antonia Timpanidis (Corporate/M&A) und Dr. Matthias Klefisch (Restrukturierung).
Das Team Aktien- und Kapitalmarktrecht von Oppenhoff berät börsennotierte und nicht börsennotierte Aktiengesellschaften, SEs und KGaAs in allen gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen. Unsere Mandanten unterstützen wir insbesondere bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen, Kapitalmaßnahmen, Umstrukturierungen sowie bei Fragen der Corporate Governance und der Einhaltung kapitalmarktrechtlicher Pflichten.