GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB hat die S-Kreditpartner GmbH, Ratenkreditbank und Mitglied der Sparkassen-Finanzgruppe, bei der Einführung des neuen Produkts „FlexiGeld“ beraten. Die revolvierende Kreditkarte wird Mitte 2023 in Kooperation mit ausgewählten Pilotsparkassen auf den Markt kommen. Das technische Kreditkartenprocessing hat die S-Kreditpartner auf den europäischen Zahlungsdienstleister Nexi SpA, Mailand, Italien, ausgelagert.

Das standortübergreifende GÖRG-Team unter Federführung des Kölner Partners Dr. Matthias Terlau stand der S-Kreditpartner GmbH unter anderem bei Vorbereitung des Erlaubnisantrags bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit umfassender rechtlicher Beratung zur Seite. Zudem hat das Team verschiedene Auslagerungsverträge, u. a. den umfangreichen Vertrag mit dem Kooperationspartner Nexi, einem europaweit agierenden Hightech-Unternehmen für Zahlungsdienste und -infrastrukturen, erstellt und verhandelt.

Das neue „FlexiGeld“ funktioniert nicht nur als Zahlungskarte, sondern bietet auch einen zusätzlichen Kreditrahmen, über den die Kunden wie über einen Ratenkredit mit individuell wählbarer Rückzahlungsoption verfügen können. Damit soll den Kunden der teilnehmenden Sparkassen ein nahtloses Zahlungserlebnis geboten und gleichzeitig ein Höchstmaß an Flexibilität und Sicherheit gewährleistet werden.

Berater S-Kreditpartner GmbH

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

Dr. Matthias Terlau (Federführung, Partner, Bank- und Bankaufsichtsrecht, Köln)

Felix Pinkepank, LL.M. (Cape Town) (Associate, Bank- und Bankaufsichtsrecht, Köln)

Dr. Sven Erdmann (Counsel, Bank- und Bankaufsichtsrecht, Köln)

Dr. Florian Schmitz (Partner, IT & Outsourcing, Frankfurt am Main)

Dr. Jochen Lehmann (Partner, Datenschutz, Köln)

Dr. Adalbert Rödding, LL.M. (Partner, Steuerrecht, Köln)

Dr. Karl-Georg Küsters, LL.B., LL.M. Taxation (Assoziierter Partner, Steuerrecht, Köln)

Dr. Daniel Schmitz (Partner, Insolvenzrecht, Köln)

Dr. Marcus Richter (Partner, Arbeitsrecht, Köln)

Quelle: GÖRG, Pressemitteilung vom 9. Januar 2023

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