25. Juni 2010: BGH stärkt Patientenwillen: Sterbehilfe durch akzeptierten Behandlungsabbruch straflos
In seinem Urteil vom 25. Juni 2010 (Az. 2 StR 454/09) stellte der Bundesgerichtshof klar, dass das aktive Beenden einer künstlichen Ernährung – auch durch physisches Trennen eines Magensonden-Schlauchs – unter den Voraussetzungen des § 1901a BGB und bei übereinstimmendem Patienten- oder mutmaßlichem Willen straflos ist. Der BGH hob damit die Verurteilung eines Anwalts des versuchten Totschlags…