31. März 1950 – Deutscher Bundestag verabschiedet erstmals Gesetz über Abgeordnetendiäten
Das Ge-setz trifft Regelungen über die künftigen Abgeordnetenentschädigungen. Die Parlamentarier sollen künftig 600 Mark pro Monat, sowie 30 Mark Sitzungsgeld pro Parlamentstag und monatlich 200 Mark für ihr Wahlkreisbüro bekommen.