Bayern: Innenminister Herrmann begrüßt Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu „Corona-Spaziergängen“
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die jüngste Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) zu Corona-Spaziergängen begrüßt. Das Gericht hatte darin bestätigt, dass nicht angezeigte „Spaziergänge“ verboten werden dürfen und die Allgemeinverfügung der Stadt München rechtmäßig war. Herrmann: „Bayerns oberstes Verwaltungsgericht hat sehr deutlich gemacht, dass die Versammlungsbehörden bei systematischer Missachtung von Infektionsschutzmaßnahmen nicht…