Strafen für ungenehmigte Tätigkeit für fremde Mächte
Eine ungenehmigte Tätigkeit von ehemaligen Zeit- und Berufssoldaten der Bundeswehr für fremde Mächte soll zukünftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden können. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.