Abgeordnetenentschädigung steigt um 5,4 Prozent
Die Abgeordnetenentschädigung erhöht sich zum 1. Juli 2025 von bisher 11.227,20 Euro um 5,4 Prozent auf 11.833,47 Euro. Die Anpassung vollzieht sich laut Abgeordnetengesetz im Gleichlauf zur Entwicklung des Nominallohnidexes.