Kabinett beschließt einen Gesetzentwurf zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung
Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem künftig die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung möglich werden soll. Zugleich wird die verpflichtende Bestellung eines anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaftverfahren und Verfahren zum Ausreisegewahrsam abgeschafft. Sie war durch das Rückführungsverbesserungsgesetz im Februar 2024 eingeführt worden.