Kein nachträglicher Eilrechtsschutz zum Darmstädter Schlossgrabenfest 2023
Die Beschwerden der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der beigeladenen Veranstalterin des Schlossgrabenfests 2023 gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 24. Mai 2023 bleiben ohne Erfolg. Das hat der 11. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs am 17. Juli 2023 entschieden. Mit Beschluss vom 24. Mai 2023 hatte das Verwaltungsgericht Darmstadt der Wissenschaftsstadt…