Normenkontrollantrag gegen die neue Hessische Jagdverordnung ist erfolglos
Der 4. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat mit Urteil vom gestrigen Tage verschiedene Vorschriften der neuen Hessischen Jagdverordnung vom 24. Oktober 2022 (GVBl. S. 530) unbeanstandet gelassen und damit die hiergegen gerichteten Normenkontrollanträge einer Jagdgenossenschaft und eines Jagdpächters abgelehnt. Die Antragsteller wendeten sich zuletzt noch gegen die Beschränkung der Jagdzeiten…