Verwaltungsgericht Osnabrück gibt Klage gegen Festsetzung eines Spezialmarktes in Osnabrück statt
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat durch Urteil ohne mündliche Verhandlung am 21.12.2023 der Klage der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di stattgegeben, die diese am 15.03.2023 erhoben hatte. Die Klägerin begehrte die Feststellung, dass die für sofort vollziehbar erklärte Festsetzung eines sogenannten Spezialmarktes durch die Stadt Osnabrück gemäß § 68 Abs.…