Rektor der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe darf sein Amt vorläufig weiterhin ausüben
Mit am 7. März 2023 den Beteiligten bekanntgegebenem Beschluss hat die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe dazu verpflichtet, es ihrem Rektor vorläufig zu ermöglichen, sein Amt als Rektor an ihrer Hochschule weiterhin auszuüben. Bereits mehrfach wurden Anträge auf Abwahl…