Eilantrag gegen Nutzungsuntersagung und Zwangsräumung des sog. Lotzer-Hauses in Horb hat keinen Erfolg
Mit Beschluss vom heutigen Tag hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe den Antrag des Eigentümers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die von der Stadt Horb am 21. März 2025 durch Allgemeinverfügung angeordnete Nutzungsuntersagung sowie die Androhung der Zwangsräumung abgelehnt (14 K 3937/25).