Klage auf höhere Richterbesoldung in Baden-Württemberg für die Jahre 2012 bis 2022 hat keinen Erfolg
Mit dem nun den Beteiligten zugestellten Urteil vom 18. März 2025 hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klage eines Richters am Oberlandesgericht (Besoldungsgruppe R 2) auf eine höhere Besoldung in den Jahren 2012 bis 2022 abgewiesen. Der Kläger hatte geltend gemacht, die Besoldung sei nicht amtsangemessen.