Klagen gegen Start- und Landeerlaubnis für Fallschirmspringersportclub in Calw abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klagen mehrerer Anwohner abgewiesen, mit denen sich diese gegen eine dem Fallschirmspringersportclub für die Start- und Landebahn des Standortübungsgeländes der Bundeswehr in Calw/Muckberg erteilte Außenstart- und Außenlandeerlaubnis zur Durchführung von nichtgewerblichen Absetzflügen mit Fallschirmspringern gewandt hatten.