Syrien: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss über Asylanträge entscheiden
In Syrien besteht keine vorübergehend ungewisse Lage mehr, weshalb das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht länger berechtigt ist, eine Entscheidung über Asylanträge von Ausländern aus diesem Herkunftsland aufzuschieben. Dies hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe durch Gerichtsbescheid vom 23. Mai 2025 entschieden.