Klage gegen Ausnahmegenehmigung zur Befahrung des Göttinger Busrings mit 20 km/h bleibt ohne Erfolg
Mit Urteil vom 28.05.2025 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen eine Klage abgewiesen, mit der sich ein Geschäftsinhaber der Göttinger Innenstadt gegen eine den beigeladenen Verkehrsbetrieben für die Fußgängerzone erteilte Ausnahmegenehmigung gewendet hatte (Az. 1 A 2/23).