Betrugsvorwürfe und familiäre Verflechtungen: Gewerbeverbot für Hausmeisterservice bleibt bestehen
Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Klage eines Gewerbetreibenden abgewiesen, der die Wiedergestattung seiner selbstständigen Tätigkeit beantragte. Wegen anhaltender Zweifel an seiner gewerberechtlichen Zuverlässigkeit, unter anderem aufgrund früherer Betrugsvorwürfe und seiner Tätigkeit im Unternehmen seines Bruders, sieht das Gericht keine Grundlage für eine Genehmigung.