Denkmalschutz vor Klimaschutz? Keine Photovoltaikanlage in der Altstadt Rothenburgs ob der Tauber
Das Verwaltungsgericht Ansbach lehnt eine Photovoltaikanlage auf einem Hausdach in der Altstadt von Rothenburg ab. Der Denkmalschutz überwiegt nach Auffassung des Gerichts die Interessen des Ausbaus erneuerbarer Energien. Das Verfahren kann vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof fortgeführt werden.