Berliner CDU darf Spenden in Höhe von 800.000 Euro behalten
Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt: Die CDU durfte Spenden von insgesamt 800.000 Euro annehmen. Eine Klage von „DIE PARTEI“ auf Sanktionierung wurde abgewiesen, da kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorlag.