Kürzung von Corona-Teststellenvergütung gestoppt – Kassenärztliche Vereinigung Berlin muss erneut prüfen
Das Verwaltungsgericht Berlin hebt einen Rückforderungsbescheid der KV Berlin auf und verlangt vor Kürzungen eine vertiefte Prüfung der Abrechnungen von Corona-Teststellen. Eine Überschreitung der ursprünglich gemeldeten Testkapazität allein begründet keinen Rückforderungsanspruch.