Schleswig-Holstein: Zweitwohnungssteuer in Tönning rechtmäßig – in Kittlitz und Pogeez nicht
Das OVG Schleswig-Holstein ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der von der Stadt Tönning verwendete Steuermaßstab nicht zu beanstanden ist und die darauf beruhenden Zweitwohnungssteuerbescheide rechtmäßig sind. Die Steuerbescheide der Gemeinden Kittlitz und Pogeez befand der Senat hingegen mangels wirksamer Rechtsgrundlage für rechtswidrig.