Silvester-Feuerwerk auf Föhr und Amrum vorerst erlaubt
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat ein Silvester-Feuerwerksverbot auf Föhr und Amrum vorläufig aufgehoben. Das Verbot war nach Ansicht des Gerichts bundesrechtlich nicht gedeckt. Bewohner können zu Jahreswechsel Feuerwerk abbrennen, Gefahrenabwehr bleibt über bestehende Bundesregelungen gewährleistet.