OVG Schleswig-Holstein stoppt Besetzung einer Senatsvorsitzendenstelle
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat die Besetzung einer Senatsvorsitzendenstelle gestoppt. Grund sind Fehler bei der dienstlichen Beurteilung, die gegen den Grundsatz der Bestenauslese verstoßen könnten. Nun muss das Land die Auswahl neu treffen.