Goldschakal darf getötet werden: OVG Schleswig bestätigt Abschuss auf Sylt
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat den Abschuss eines Goldschakals auf Sylt erlaubt und die Beschwerde einer Umweltvereinigung abgewiesen. Der Senat sah ernste landwirtschaftliche Schäden als hinreichend belegt und zumutbare Alternativen wie Schutzzäune oder Betäubung als nicht ausreichend wirksam an.