Auswahl des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Völklingen durch den Stadtrat bestätigt
Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes hat mit Beschluss vom 22.02.2023 - 1 B 250/22 - einen Eilantrag eines konkurrierenden Bewerbers gegen die Entscheidung über die Auswahl des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Völklingen durch den Stadtrat zurückgewiesen. Gegen die einstimmige Entscheidung des Stadtrates hatte die Oberbürgermeisterin erfolglos die…