Fahrradkorso in Dortmund darf über die B 236 geführt werden
Der für heute ab 18.00 Uhr in Dortmund angemeldete Fahrradkorso mit dem Motto „AUTO-FREI-TAG der 13. – die Rückkehr des Fahrradverkehrs“ darf über die Bundesstraße 236 und durch den Wambel-Tunnel geführt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute entschieden und damit den vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen geändert.