OVG Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf, Herne, Mönchengladbach: OVG NRW bestätigt Ausschluss von Kliniken bei Leistungsgruppenvergabe

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in drei Eilverfahren entschieden, dass die Nichtzuteilung beantragter Leistungsgruppen an Kliniken in Herne, Düsseldorf und Mönchengladbach im Rahmen der Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2022 rechtmäßig ist. Die Auswahlentscheidungen der Bezirksregierungen seien insbesondere wegen unzureichender Voraussetzungen, zu geringer Fallzahlen und legitimer planerischer Erwägungen nicht zu beanstanden.

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