Internetauftritt eines Polizeibeamten („Officer Denny“) bleibt vorläufig untersagt
Das Oberverwaltungsgericht hat bestätigt, dass einem unter dem Namen „Officer …“ auf verschiedenen sozialen Plattformen aufgetretenen Polizeibeamten dessen Internetauftritte mit Polizeibezug untersagt werden durften. Damit hat es die Beschwerde des Polizeibeamten gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen. Die Polizei Berlin hatte dem Beamten das Betreiben eines Internetauftritts u.a. auf…