„Compact TV“-Moderatorin: Ernennung zur Referendarin zu Recht zurückgenommen
Das Land Brandenburg darf die Ernennung einer Lehramtsreferendarin wegen arglistiger Täuschung zurücknehmen, wenn diese vor ihrer Einstellung bedeutsame Umstände ihres beruflichen Werdegangs,nach denen sie gefragt wurde, verschwiegen hat.