Schweigen kann Zustimmung sein: OLG bestätigt Änderungsfiktion in AGB von Bausparverträgen
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass Bausparkassen in zertifizierten Riester-Bausparverträgen ein Jahresentgelt während der Ansparphase verlangen dürfen und dass Änderungen der AGB durch Schweigen des Bausparers wirksam sein können, wenn Kernbereiche des Vertrags nicht betroffen sind. Die Entscheidung zur Entgeltklausel ist noch nicht rechtskräftig; zur Änderungsfiktion ist keine weitere Anfechtung…