Drei Ehen, ein Erbe, kein Nachlasszeugnis – Einwände verhindern Erteilung auch in Beschwerdeinstanz
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Europäisches Nachlasszeugnis auch im Beschwerdeverfahren nicht erteilt werden darf, wenn Einwände anderer Beteiligter bestehen – selbst wenn diese unbegründet oder unsubstantiiert sind. Im zugrundeliegenden Fall sei insbesondere die komplexe Prüfung der Wirksamkeit mehrerer Ehen des Erblassers einer zügigen Klärung nicht zugänglich.