Kein Schadensersatz wegen tierärztlicher Schmerzmittelgabe an eine verletzte Kuh
Muss ein verletztes Rind notgeschlachtet werden, wenige Tage nachdem es Schmerzmittel erhalten hat, ist das Fleisch nicht zum Verzehr zugelassen. Dem Landwirt steht auch bei verzögerter tierärztlicher Diagnosestellung kein Schadensersatzanspruch gegen den Tierarzt zu, wenn die Gabe von Schmerzmitteln selbst behandlungsfehlerfrei erfolgte, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit heute…