Berufung der Betreiberin des stillgelegten Kernkraftwerks in Hamm-Uentrop zurückgewiesen
Die Betreiberin des stillgelegten Kernkraftwerks in Hamm-Uentrop klagte gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Nordrhein-Westfalen, um deren angebliche Verpflichtung feststellen zu lassen, ihr die notwendigen finanziellen Mittel für die Fortführung des Stilllegungsbetriebs oder einen Abbruch des Kernkraftwerks zur Verfügung zu stellen.