Eigenkapitalzinssätze der Netzbetreiber bleiben trotz Zinsanstieg unverändert
Der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass die Bundesnetzagentur die Eigenkapitalverzinsung der Netzbetreiber trotz steigender Zinsen nicht generell erhöhen muss. Bereits getroffene Anpassungen für Neuinvestitionen seien rechtmäßig und ausreichend.