Unfallversicherung muss Rente bei Fatigue-Syndrom nach Virusinfektionzahlen
Das LSG Berlin-Brandenburg bestätigt, dass ein Chronisches Fatigue-Syndrom nach einer beruflichen Virusinfektion als Berufskrankheit gilt. Die gesetzliche Unfallversicherung muss dafür eine Rente zahlen, die MdE wurde auf 40 Prozent festgelegt.