AfD scheitert mit Organklage: Abwahl von Stephan Brander vom Vorsitz des Rechtsausschusses rechtmäßig
Die AfD-Fraktion kann sich zwar auf das Recht auf Gleichbehandlung bei der Besetzung der Ausschussvorsitze stützen. Die Durchführung von Wahlen zur Bestimmung der Ausschussvorsitze und die Abwahl vom Vorsitz des Rechtsausschusses bewegen sich jedoch im Rahmen der dem Bundestag zustehenden Geschäftsordnungsautonomie. Weil es hier nicht um spezifische Statusrechte der Abgeordneten…