Organklage des BSW gegen die Ausgestaltung des Bundestagswahlrechts ohne Erfolg
Die Partei BSW machte in beiden Verfahren eine Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit geltend. Der Bundestag habe es zum einen zu Unrecht unterlassen, einen Rechtsbehelf einzuführen, mithilfe dessen bei einem knappen Unterschreiten der Fünf-Prozent-Hürde und geltend gemachten Zweifeln an der Richtigkeit dieses Ergebnisses eine umgehende Neuauszählung der Stimmen verlangt werden kann. Er…