Abschiebungshaft nur mit Richterbeschluss – Karlsruhe rügt Behördenpraxis
Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden gegen Festnahmen vor der Anordnung von Abschiebungshaft stattgegeben. Die Karlsruher Richter sahen Verstöße gegen das Grundrecht auf Freiheit der Person, da Festnahmen ohne vorherigen richterlichen Beschluss und ohne gesetzliche Grundlage erfolgt waren.