Verfassungsbeschwerde gegen Thüringer Hochschulgesetz überwiegend abgewiesen
Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerde gegen das Thüringer Hochschulgesetz überwiegend zurück. Nur die Stimmrechte der Mitarbeitergruppe „Technik und Verwaltung“ bei wissenschaftsrelevanten Entscheidungen verstoßen gegen die Wissenschaftsfreiheit und müssen angepasst werden.