Fortgeltungsanordnungen in den Verfahren Bundeskriminalamtgesetz II und Vaterschaftsanfechtung werden verlängert
Mit am heutigen Tag veröffentlichten Beschlüssen hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in zwei Verfahren in vorausgegangenen Urteilen angeordnete Fortgeltungen der für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärten gesetzlichen Vorschriften verlängert. Betroffen sind einzelne Vorschriften des Bundeskriminalamtsgesetzes und Regelungen im BGB zur Vaterschaftsanfechtung.